Die ersten 50 Jahre der Vereinigung der Buchantiquare und Kuperstichhändler in der Schweiz

August Klipstein und William S. Kundig

1951 verlor die VEBUKU gleich zwei ihrer markantesten Gründungsmitglieder, die beide sowohl als hervorragende Händler und Auktionatoren, wie als originelle Persönlichkeiten in der Erinnerung vieler Antiquare und Sammler auf der ganzen Welt noch weiterleben und die mit ihrem Wirken und ihren Katalogen auch in Zukunft Vorbilder bleiben werden. Am 4. April verstarb mitten aus der Arbeit Dr. August Klipstein in Bern. Seine profunden Kenntnisse und verständnisvolle Förderung der Alten und Modernen Meister-Graphik sowie seine ausstrahlende Persönlichkeit sind das verpflichtende Gütezeichen der Firma geblieben, die der 1885 in Gent als Sohn einer flämischen Mutter und eines hessischen Vaters geborene A. Klipstein nach einem Kunststudium 1919 zusammen mit Rich. Gutekunst gegründet hatte (heute Galerie Kornfeld).

Und am 29. Oktober erlag im Alter von nur 58 Jahren William S. Kundig einer schweren Krankheit. Sein Tod wurde überall von Kollegen und Sammlern als grosser Verlust empfunden. Schon mit 21 Jahren, 1914, hatte der Genfer Buchhändlersohn ein eigenes Geschäft eröffnet und seine berufliche Laufbahn, persönliche Dynamik, Sprachgewandtheit und Vielseitigkeit waren von aussergewöhnlichem Zuschnitt. Im Hinblick auf die GV 1950 hatte Kundig dem Vorstand geschrieben, dass er krankheitshalber nicht werde daran teilnehmen können und deshalb auch das Präsidialamt niederlegen möchte. Die an der GV anwesenden Kollegen schickten ihm dann ein Telegramm (mit Dankesworten für seine langjährige fruchtbare Tätigkeit als Präsident und Wünschen für eine gute Genesung), das sie mit ‘les orphelins’ unterzeichneten - und nach seinem Tode mochten sie sich wirklich als solche gefühlt haben.

Als neuer Präsident wurde 1950 Nicolas Rauch gewählt. Mit den beginnenden 50er Jahren, als der internationale Handel mehr und mehr liberalisiert wurde, setzte auch die damit einhergehende Konjunktur immer stärker ein. Die einzelnen Liberalisierungsschritte (die in den Protokollen jeweils mit Erleichterung erwähnt wurden, zusammen mit den Bemühungen, die noch verbleibenden Hindernisse, wie z. B. das ‘Ursprungszeugnis’, aus dem Weg zu räumen) hier aufzuführen, würde zu weit führen. Erwähnt sei lediglich, dass 1953 im Rahmen eines UNESCO-Abkommens die kulturellen Güter (inklusive literarischer Produkte) von der Zoll-Belastung befreit (aber umgehend mit erhöhter WUST belegt) wurden.

ILAB Kongress in Genf 1952

Der erste von der Vebuku organisierte Liga-Kongress fand 1952 in Genf statt, nach Kopenhagen (1948), London (1949), Paris (1950) und Bruxelles (1951). Die Festlegung des genauen Datums (21. bis 24. Juli) hatte wohl einiges Kopfzerbrechen, oder besser Lavieren zwischen den verschiedenen Wünschen verursacht. Ein zuvor geplantes Datum zu Anfang August hatte den Engländern nicht gepasst, „as the week considered contains the English Bank Holiday, which will mean great congestion in travel“, und eine andere vorgeschlagene Woche war auch nicht genehm „because of the French booksellers who will be away for their holidays“. Ausser der Schlussabrechnung und den Spesenbelegen haben sich von diesem Kongress fast keine Unterlagen erhalten, so dass wir wieder zu den Protokollen Zuflucht nehmen müssen.

An der GV am 5. April „gibt Herr Rauch eine kurze Einleitung und empfiehlt der Versammlung, vor allem auch aus Prestige-Gründen, die Tagung durchzuführen und ihr einen einfachen, aber würdigen Rahmen zu geben“ - ganz unbestritten scheint demnach die Einladung doch nicht gewesen zu sein. Nicolas Rauch präsentierte dann der Versammlung ein Programm - „die ausländischen Kollegen wünschen alle einen einfachen Rahmen, der den finanziellen Verhältnissen des Verbandes angepasst ist“ -, dessen Kosten auf etwa 10'000 Franken veranschlagt wurden. Da kein Verbandsvermögen zur Verfügung stand („Herr Schumann bedauert, dass seinem langjährigen Antrag auf Erhöhung des Mitgliederbeitrages nie Folge geleistet wurde“, heisst es dazu im Protokoll), werden die Mitglieder aufgefordert für die Finanzierung des Kongresses je nach ihren Mitteln ‘à fond perdu’ Beträge zur Verfügung zu stellen, „während das Vermögen des Verbandes von ca. Fr. 1'500.- als Defizitgarantie zur Verfügung steht“. Auch wird beschlossen, während des Kongresses eine Verkaufsausstellung durchzuführen und von den Verkäufen 10 % an die Unkosten abzugeben.

Von dem gedruckten Programm hat sich leider kein Exemplar erhalten, aber aus den Spesen-Belegen geht hervor, dass am ersten Tag eine ‘Reception’ im Hotel du Rhone und abends eine ‘promenade avec diner’ auf dem Genfersee mit dem ‘Bateau Vevey’ stattfand. Am nächsten Tag führte man die Teilnehmer in das ‘Palais des Nations’ der UNO und am dritten Tag nach Cologny zur Besichtigung der Bibliotheca Bodmeriana.

Am Tag darauf schloss der Kongress mit dem ‘Diner d'adieu’ (137 Teilnehmer und Gäste) im Restaurant du Parc des Eaux-Vives. Wer sich noch an die damalige Beliebtheit der ‘Stoffels Tüechli’ als kleiner Aufmerksamkeit für die Damen und Freundinnen erinnert, wird sich nicht wundern, bei den Spesen eine Rechnung dafür zu finden (Fr. 102.90 für fünf Dutzend) und bei der Rechnung, die ‘Davidoff & Co., Manufacture de Cigars’ anschliessend dem Verband schickte (für auch nicht gerade bescheidene Fr. 153.25) wird jeder, der ihn noch kannte, an Michael Slatkine und den ihn stets umgebenden Cigarrenduft erinnert, denn bestimmt hat er dafür gesorgt, dass die Kongressisten ausreichend mit ‘Rauchzeug’ versorgt wurden. (Den Gästen bei Einladungen und Versammlungen Cigarren und Cigaretten frei zur Verfügung zu stellen war damals ein Gebot der Höflichkeit).

Hauptverantwortlich für die Organisation des Kongresses war aber sicher Nicolas Rauch und seine Gattin. Der Genfer Kongress war jedenfalls eine erfreuliche Veranstaltung. „Obwohl uns nur beschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung standen, ist es uns gelungen der Tagung einen würdigen Rahmen zu geben und wir konnten uns freuen, dass der Aufenthalt in Genf vor allem bei unseren ausländischen Kollegen in angenehmster Erinnerung geblieben ist“, heisst es im nächsten Jahresbericht und E. Engelberts, der die Kongress-Kasse führte, beschloss seinen Bericht mit dem Satz:

„Les dépenses du Congrès pourront être couvertes sans faire appel à la caisse du Syndicat. J'en suis ravi.“

Genf war übrigens auch der erste Liga-Kongress, an dem deutsche Antiquare teilnahmen, nachdem deren Verband dank den guten Beziehungen von Helmuth Domizlaff beim vorjährigen Kongress in Bruxelles in die Liga aufgenommen wurde. Percy H. Muir (dessen Liga-Präsidialzeit in Genf zu Ende ging), trug mit seiner humorvoll-souveränen Leitung der Tagung viel zum Gelingen der Verständigung und zur Wieder- oder Neuaufnahme von Kontakten bei, nicht ohne auch die Verdienste der Schweizer dabei, vor allem des kürzlich verstorbenen W. S. Kundig und dessen Nachfolger Nicolas Rauch, zu würdigen.

Umsatzsteuer auf den „Occasionshandel“

An der GV 1954 wurde Nic. Rauch auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin von Alfred Frauendorfer als Präsident abgelöst. Der neue Vorstand hatte sich in den folgenden Jahren einmal mehr wegen Steuerfragen mit den Behörden herumzuschlagen. In der Dezember Session wurde von den eidgen. Räten die Erstreckung der Umsatzsteuer auf den sog. ‘Occasionshandel’ angenommen, womit ab 1.1.1955 „gebrauchte Waren, z. B. Occasionswaren, Antiquitäten und dergleichen“ steuerpflichtig wurden. Ohne Erfolg hatte die im Mai 1952 formierte ‘Dachorganisation’ (die drei vereinigten Kunsthandelsverbände) mit begründenden Eingaben an Stände- und Nationalrat versucht, Kunstgegenstände von dieser Regelung ausnehmen zu lassen. Im Hinblick auf die kommende Neuordnung der Bundesfinanzen liess man aber nicht locker, ‘mit konzertierten Abwehrmassnahmen’ gegen diese Neuregelung vorzugehen. Mit juristischen Gutachten „Sind Kunstgegenstände Occasionswaren?“ und „Ist es zulässig, die WUST in der Art auszudehnen, dass aus ihr eine Mehrphasen-Steuer wird“, mit Interventionen und bei direkten Gesprächen versuchte man die WUST-Verwaltung zu überzeugen. Dazu wurde eine Kommission gebildet (mit den Herren Kornfeld, Lang und Schumann), die auch den Mitgliedern mit Rat und Tat beistehen konnte, und es tönt vertraut, wenn wir in einem Rundschreiben lesen, dass der Vorstand alle Kollegen dringend bittet, „ihm Kopien der Briefe an die WUST-Verwaltung und Kopien der Antworten zugehen zu lassen. Sie sollen uns vor allem zur Materialsammlung dienen, um auf Grund der vorliegenden Korrespondenzen ev. gemeinsame Schritte... zu unternehmen. Wir raten telephonische Auskünfte der WUST-Verwaltung zwar als Information entgegen zu nehmen, jedoch in allen Fällen um schriftliche Bestätigung zu bitten“. In diesem Zusammenhang wurde zur GV 1956 (am 3. Juni, einem Sonntag, im Restaurant Belvoir in Zürich) ein Steuerberater eingeladen, einen Vortrag über die WUST und diesbezügliche Probleme der Buchhaltung und Kontrolle zu halten. Der wurde sicher mit Interesse aufgenommen, im Protokoll steht zwar trocken „mit folgender Diskussion. Anschliessend gemeinsames Mittagessen im Freien“. Wer weiss, wie schön es Anfang Juni auf der Restaurant Terrasse im Belvoir-Park sein kann, wird verstehen, dass drei Jahre später die GV wieder dorthin angesetzt wurde. Aber da spielte das Wetter nicht mehr mit. „Leider konnte die Gesellschaft anschliessend die Schönheiten der Gartenbau-Ausstellung nicht geniessen, da es ununterbrochen geradezu goss und ein Aufenthalt im Freien unmöglich war“.

Dafür war inzwischen mit der am 11. Mai 1958 vom Volk angenommenen Neuordnung der Bundesfinanzen das Problem der WUST (für den Moment) zum Abschluss gekommen. Dank den Bemühungen des SBVV wurden ab 1.1.1959 die Bücher WUST-frei, während aber Kunstwerke, Autographen und Stiche weiterhin besteuert werden.

Die ‘Unterstützungskasse’

Ein Thema soll hier etwas ausführlicher und zusammenhängend beschrieben werden, das, weil die Fakten jeweils nur ungenügend bekannt waren, schon viel Verwirrung stiftete - unsere ‘Unterstützungskasse’! Diese Kasse, von Franz Rosenthal angeregt, wurde an der GV 1954 erstmals lebhaft diskutiert und gut geheissen. Man gründete formell eine Unterstützungskasse, „deren Kapital und Rechnung von der normalen Rechnung losgelöst und bei einer Bank angelegt wird. Aus dem jetzigen Vermögen werden sofort Fr. 3'000.- ausgeschieden, an jeder kommenden Generalversammlung haben die Mitglieder weitere Beiträge für diese Kasse zurückzustellen“, und beschloss ein Reglement sowie Stiftungsurkunde auszuarbeiten. Aber das gutgemeinte Vorhaben war schwieriger zu realisieren als gedacht. Nachdem man den Entwurf einer Stiftungsurkunde einem Anwalt zur Prüfung vorlegte, zeigte sich, dass die legalen und formalen Bedingungen für eine ‘Stiftung’ im vorgesehenen Rahmen viel zu kompliziert und praktisch kaum durchführbar waren.

Man beschloss also, den zu öffnenden Fonds als ‘Sterbekasse’ in der Verbandsrechnung zu belassen. Es würde hier zu weit führen, all die diesbezüglichen Vorschläge und Pläne, die in den Protokollen ihren Niederschlag fanden, aufzuführen. Es wurde sogar erwogen, bei jedem Todesfalle einen Betrag zu überweisen, und man liess, da man dies günstiger erachtete, als jährlich einen Fonds zu öffnen, von einer Versicherung einen Prämienvorschlag ausrechnen.

Die Höhe der errechneten Jahresprämie brachte dann die Teilnehmer an der GV 1958, wo dies zur Sprache kam, wieder auf den Boden der Realität zurück. Nicolas Rauch erklärte, er „sähe in einer Sterbekasse lieber eine Unterstützungskasse für wirklich Bedürftige als eine Kasse, die automatisch bei einem Todesfalle zahlen würde“. Dies entsprach ja auch dem ursprünglichen Sinn der Eingabe und Ad. Seebass schlug vor, „gar keine neue Kasse einzuführen, sondern den Vorstand oder eventuell an Ort und Stelle ernannten Mitgliedern das Recht zu geben, über eine bestimmte Summe aus dem Verbandsvermögen von Fall zu Fall zu verfügen“. Dies wurde dann in vier Paragraphen als ‘Statuten zur Unterstützungskasse’ festgehalten, datiert 5. Juli 1958 und mit dem Protokoll zusammen an die Mitglieder verschickt. Auch hätten diese Bestimmungen den neu zu druckenden Satzungen eingefügt werden sollen.

Das ist aber vergessen worden und auch aus den Protokollen verschwindet die Unterstützungskasse während den nächsten Jahren; man hatte auch gar viel darüber diskutiert und war vermutlich froh, die Sache vom Tisch zu haben. Aus den Kassaberichten geht hervor, dass 1958 ein Sparbüchlein eröffnet und bis 1963 sukzessiv Fr. 4'000.- einbezahlt wurden. Dabei blieb es aber und von da an vermehrte sich die Summe nur noch gemächlich von ihren Zinsen.

An der GV 1978 (!) wird der Fonds aber plötzlich wieder an's Licht gezogen, als sich ein Mitglied nach der ‘Sterbekasse’ erkundigte und den Antrag stellte, „dass diese Sterbekasse entweder abgeschafft oder geändert werden muss, da die Vereinigung sonst allen Witwen der bisher verstorbenen Mitglieder einen entsprechenden Betrag nachzuzahlen hätte“. Die Versammlung war etwas ratlos, niemand wusste mehr so recht, für was dieser Fonds sei (mittlerweile auf etwa Fr. 6'000.- angewachsen) und man beschloss, den Antrag abzulehnen und die Sache bis zur nächsten GV abzuklären. Im nächsten Jahresbericht wurde dann die Entstehung und der Zweck dieses Fonds kurz zusammengefasst und die vier Paragraphen wieder bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass diese nur aus einem Versehen noch nicht in den gedruckten Statuten seien. An der GV vom 26. März 1979 wurde darüber diskutiert, den Fonds zu liquidieren oder weiter zu führen, wobei in letzterem Falle gleichzeitig der Unterstützungsbeitrag auf Fr. 3'000.- zu erhöhen sei.

Mit 13 Stimmen (gegen 2 Enthaltungen und eine nein-Stimme) wurde deutlich für die Beibehaltung und Erhöhung des Maximalbeitrages entschieden und damit hätte natürlich auch die Aufnahme der vier diesbezüglichen Bestimmungen in die revidierten Statuten yon 1980 erfolgen müssen. Der Leser ahnt's; sie wurden wieder vergessen, und da kaum jemand die alten Protokolle aufbewahrt, seien die vier Paragraphen der ‘Unterstützungskasse’ hier wiederholt:

„1. In Notfällen können von der Verbandskasse Unterstützungen an Mitgliedern oder deren Angehörigen ausbezahlt werden.

2. Betrag und Zeit werden bestimmt vom Vorstand, bzw. von Vertrauenspersonen aus dem Verband, die jeweils von Fall zu Fall bestimmt werden.

3. Die Unterstützung soll im allgemeinen den Betrag von Fr. 3'000.- nicht überschreiten.

4. Der Name des Unterstützten erscheint nicht in den offiziellen Abrechnungen und sollte wenn möglich nicht bekannt werden.“

Laut den letzten Kassa-Berichten ist heute das alte Sparbüchlein aufgehoben und die aufgelaufene Summe in das nun stattliche Verbandsvermögen integriert worden. Eigentlich schade, denn das Sparbüchlein zeugte vom guten Willen eines Verbandes, der in einer wirtschaftlich harten Zeit entstanden war.

Eugene Reymond und Franz Rosenthal

Mitte der 50er Jahre starben viel zu früh zwei weitere Gründungsmitglieder, die fast an keiner GV fehlten und viel zum Gedeihen unserer Vereinigung beitrugen. Am 16. Oktober 1954 erlitt Eugene Reymond aus Neuchâtel im Alter von 55 Jahren einen Unfalltod. Eug. Reymond war Präsident der VEBUKU von 1943 bis 1945, gleichzeitig auch prominentes Mitglied des Westschweizer. Buchhändlerverbandes und einer der Initianten des erfolgreichen Salon Romand du Livre. Seine Witwe führte das traditionsreiche Geschäft bis 1982 weiter und leitete die Geschicke unseres Verbandes als Präsidentin von 1969 bis 1972.

Im Alter von nur 43 Jahren erlag Anfang 1956 Franz Rosenthal einer heimtückischen Krankheit und nach diesem tragischen Verlust entschloss sich sein Vater, Heinrich Rosenthal, das Geschäft in Luzern aufzugeben.

Aufschwung

1955 fand der erste überseeische Kongress der Liga in New York statt, und A. Frauendorfer, der uns dort vertrat, schrieb für den Verband einen ausführlichen und, seinem Temperament entsprechend, launigen Bericht darüber. Dieser ‘Amerika’ Kongress von 1955, für viele europäische Händler der erste Besuch in den USA, bildet einen markanten Punkt in der Nachkriegsgeschichte des Buch-und Kunstantiquariates. Er war der Impuls für eine bisher nicht gekannte Ausweitung und Belebung der internationalen persönlichen Beziehungen in unserem Beruf.

Wie weit, gegen Ende der 50er Jahre, die Konjunktur gediehen war, lesen wir im Jahresbericht 1958/59: „Die letzten Monate brachten einen neuen Anstieg der Preise auf den grossen Auktionen des In- und Auslandes, vor allem allerdings für die Spitzenstücke... Geld scheint überall vorhanden zu sein und nur allzu locker zu sitzen. Wir verhehlen aber unsere Besorgnis über die nachgerade hektisch gewordene Entwicklung keineswegs. Wir wissen auch, dass gerade durch sie die Lage der kleineren Firmen nicht leichter wird, steht ihnen doch z. B. nicht die Gratispropaganda der Tagespresse für die grossen Sensationsauktionen zur Verfügung, die einen Teil des Angebotes in Kanäle leitet, die abseits von den unseren liegen“.

•  1960 bis 1970